Geldanlagen: ohne Beratung kein Verbraucherschutz!

In den vergangenen Wochen ist immer wieder sowohl von politischer Seite als auch von Seiten der Verbraucherschützer der Ruf nach einem Provisionsverbot für die Vermittlung von Finanzprodukten zu hören. Argumentiert wird von Verbraucherschutzseite damit, dass nur durch ein Provisionsverbot eine unabhängige Beratung gewährleistet werden kann. Denn, so die Meinung der Verbraucher-schützer, der Berater hat nur das Ziel, eine möglichst hohe Provision zu erzielen. Dies mag vielleicht auf einzelne Banken zutreffen, denn sie arbeiten in erster Linie mit den ihnen kapitalmäßig oder vertraglich verbundenen Kapitalanlagegesellschaften zusammen und sind dadurch nicht unabhängig.

Davon trennen sollte man aber die freien und unabhängigen Finanzberater, die in der Regel die Zielsetzung haben, kostendeckend zu arbeiten und den Kunden möglichst lange zu beraten und zu betreuen. Freie Finanzberater – wie die Mitglieder in unserem Berater-verband „ökofinanz-21 e.V.“ – arbeiten nicht mit bestimmten KAGs zusammen, sondern sind völlig frei und unabhängig. Eine Vermittlung erfolgt über sogenannte Fonds-Plattformen, die dem Berater den Zugang zu allen in Deutschland zugelassenen Investmentfonds bieten.

Gemäß Statistik des BVI waren per 30.11.2012 rd. 11.500 Investmentfonds in Deutschland zum Vertrieb zugelassen. Darunter Aktien-, Renten-, Misch-, Immobilien- und Geldmarktfonds. Der Anleger ist bei einem so großen Angebot nicht mehr in der Lage, eine sinnvolle Fondszusammenstellung für seinen Anlagebetrag zu finden. Dafür ist teure Spezial-Software, ein regelmäßiges Daten-Update sowie eine gehörige Portion Fachwissen und Erfahrung notwendig, die man dem durchschnittlichen Privatkunden nicht erwarten kann.

Gerne wird von Seiten der Verbraucherberatung empfohlen, aus Kostengründen eine Anlage über eine Direktbank abzuwickeln – verbunden mit dem kleinen Hinweis, dass sie den Nachteil hat, „keinen Service“ zu bieten. Gemeint ist damit, dass sie keine Beratung leistet, der Anleger also auf sich selbst gestellt ist. Unserer Meinung nach ist dieser Vorschlag der Verbraucherschützer unverantwortlich und unseriös. Gerade aufgrund dieser allgemein vorherrschenden und von den Verbraucher-Zentralen gestärkten Meinung, man könne sich sein Wertpapier-Portfolio mal eben selbst „zusammenstricken“, erleiden viele Anleger erhebliche Verluste. Gute und solide Beratung bekommt man nicht zum „Nulltarif“. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Bezahlung in Form von Provisionen oder Honorare erfolgt. Über die Höhe kann man offen mit jedem unabhängigen Berater sprechen.  Sicherlich ist ein Schwachpunkt der Provisionsregelung, dass es große Unterschiede in der Höhe der Zahlungen gibt und diese zu großen „Motivationsunterschieden“ für einzelne Berater führen können. Die Höhe der Provisionen wurde aber durch die Pflicht der Offenlegung inzwischen für jeden Kunden transparent und verfügbar.

Der Unterzeichner berechnet beispielsweise für Anlagebeträge von Euro 10.000 bis Euro 100.000 einen Ausgabeaufschlag von 2,5% – unabhängig davon, wie hoch der tatsächliche Aufschlag ist und in welche Fonds (Aktien-, Renten- oder Mischfonds) investiert wird. Fonds mit höheren Ausgabeaufschlägen werden entsprechend rabattiert. Bei einem Anlagebetrag von 10.000 EUR betragen die Kosten 250 EUR. Legt ein Kunde 100.000 EUR an, sind es 2.500 EUR.

Dem gegenüber steht ein Arbeitsaufwand von durchschnittlich 12-15 Stunden für Gespräche, Risikoaufklärung und Risiko-Profilierung, Vermögensaufteilung (Asset-Allocation), Zusammenstellung der einzelnen Investments (Fondsauswahl) und Protokollierung /Reporting. Bei kleinen Anlagebeträgen arbeitet der Berater also nicht kostendeckend. Die Kostendeckung kann nur durch eine Mischkalkulation erreicht werden.

Auch im Falle der Berechnung eines Honorars muss ebenfalls eine Mischkalkulation erfolgen, denn einem Kunden für einen Anlagebetrag von Euro 10.000,– 12 bis 15 Stunden Arbeitszeit in Rechnung zu stellen ist wohl kaum möglich bzw. würde die Anlage unrentabel machen.

Allerdings: während Provisionen umsatzsteuerfrei sind, muss auf Beratungshonorare eine Umsatzsteuer von 19% berechnet werden. Der Kunde würde also die Mehrwert-steuer – im Falle eines Provisionsverbotes – zusätzlich zahlen müssen. Ebenso kann auch eine Honorarberatung interessengeleitet sein z.B. in dem der Berater unnötig lange und häufig berät bzw. häufige Veränderungen vorschlägt und die Arbeitszeit hierfür in Rechnung stellt.

Wir halten ein Provisionsverbot für nicht sinnvoll und zielführend. Kleinanleger würden davon benachteiligt und faktisch von einer fachkundigen Beratung ausgeschlossen. Besser erscheint uns die Möglichkeit – die wir auch heute schon jedem Kunden anbieten – eine Wahl zwischen beiden Modellen.

Darüber hinaus sind wir der Meinung, das Kapitalanlagen mit einer bestimmten Risikostruktur (Aktienfonds, Spezialfonds, Beteiligungen, geschlossene Fonds) nur nach einer vorhergehenden Beratung durch einen unabhängigen Berater vermittelt werden dürfen. Deshalb plädieren wir dafür, dass offene und geschlossene Fonds/Beteiligungen ab einem Risikofaktor von >= 3 nur durch unabhängige Berater, die keine kapital-mäßige und/oder vertragliche Beziehung zu einer Bank oder KAG haben, vermittelt werden dürfen.  

Dadurch ist sichergestellt, dass der Kunde Kapitalanlagen mit geringen Risiken weiterhin über seine Bank beziehen kann. Er erhält aber bei Kapitalanlagen, die mit höheren Risiken verbunden sind, eine unabhängige Beratung.

Ein abschließendes Wort noch zu dem Thema Verbraucherberatung: die Verbraucherberatungsstellen bieten ebenfalls eine unabhängige Anlageberatung (gegen Honorar) an. Allerdings sind sie von gesetzlichen Auflagen wie dem Abschluss einer Vermögensschadenshaftpflicht-Versicherung, der Registrierungspflicht, dem Nachweis der fachlichen Eignung sowie der Protokollpflicht befreit, da sie offenbar in einem „rechtsfreien“ Raum schweben. Gleichzeitig werden sie aber von staatlicher Seite mit Millionenbeträgen jährlich subventioniert. Wer überwacht deren Anlageberatung? Und wer haftet bei fehlerhafter Beratung?

Jürgen Döppeler

ökofinanz-21 e.V.