Nachhaltigkeit umfassend vorantreiben / mit Update 01.10.2019

Gemeinsame Stellungnahme für eine konsequente Umsetzung des EU-Aktionsplans zu Sustainable Finance

Der Prozess um die Umsetzung des Aktionsplans für eine nachhaltige Finanzwirtschaft ist an einem kritischen Punkt. Es verwundert nicht, wenn sich etliche Akteure am Finanzmarkt und in der Politik sperren, den Pfad konsequent weiter zu gehen. Umstritten sind einige Eckpunkte zur so genannten Taxonomie. Um die wesentlichen Anliegen zu verdeutlichen, haben sich deshalb 4 Verbände (ökofinanz-21, Forum Nachhaltige Geldanlagen, CRIC und ÖGUT) auf ein gemeinsames Votum verständigt. Dieser Appell wird inzwischen von über 60 Organisationen, Unternehmen und Einzelpersonen unterstützt. – Download: Gemeinsame Stellungnahme

Folgende acht Punkte sind von zentraler Bedeutung, damit die Ziele des Aktionsplans erreicht und Beiträge im Sinne der relevanten internationalen Rahmenwerke – Agenda 2030 (SDG), Aktionsagenda von Addis Abeba und Klimaabkommen von Paris – geleistet werden können:

  1. Offenlegungspflichten für alle Finanzprodukte festschreiben.
  2. Soziale und governance-bezogene Ziele verbindlich aufnehmen.
  3. Eine vollständige Taxonomie entwickeln.
  4. Diversität und Wissenschaftsexpertise in der Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen
  5. Berichtspflichten und -standards Taxonomie-kompatibel machen.
  6. Einfache Nutzung sicherstellen und kleine Akteure nicht benachteiligen.
  7. Ökologisch schädliche Stromerzeugung nicht als nachhaltig definieren.
  8. Menschen für den Wandel gewinnen und befähigen. Durch Bildung und Aufklärung.

Um den notwendigen ökonomischen Umbauprozess in Richtung Nachhaltigkeit voranzutreiben, kommt es nicht nur auf die Finanzwirtschaft an. Politische Maßnahmen mit Blick auf die Realwirtschaft, etwa fiskalischer oder steuerlicher Natur, können auch durch einen ideal verwirklichten EU-Aktionsplan nicht ersetzt werden. Über ein nachhaltiges Finanzwesen kann nicht alles gelöst, entscheidende Weichenstellungen können jedoch aktiv unterstützt werden. Damit dieser wichtige Beitrag wirksam werden kann, ist ein entschlossenes und umfassendes Vorgehen unerlässlich, für das diejenigen Organisationen und Menschen eintreten, die diese Stellungnahme unterstützen bzw. initiiert haben.

Die Unterzeichner finden Sie am Ende der Stellungnahme.

01.10.2019: Update aus Brüssel: EU-Staaten wollen die Klassifizierung von Green Finance auf Dezember 2022 hinausschieben

Die Entscheidung würde die Anwendung der grünen „Taxonomie“ der EU, die die EU-Kommission ab Mitte 2020 vorgeschlagen hatte, um mehr als zwei Jahre verschieben.

Darüber hinaus sollen Investitionen in Kernkraft und Kohle als „grün“ (climate-neutral) eingestuft werden können. Deutschland, Österreich und Luxemburg konnten sich gegen die von Frankreich angeführte Phalanx nicht durchsetzen. Sven Giegold, Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Europäischen Parlament, erklärt dazu: “Atomkraft hat in nachhaltigen Finanzprodukten nichts verloren. Mit dieser Hintertür für Atomkraft riskiert der Rat, das Vertrauen der Anleger zu zerstören und erweist nachhaltigen Finanzmärkten insgesamt einen Bärendienst.“ Die Finanzmärkte können und müssen baldmöglichst wirkungsvolle Maßnahmen gegen die Klimakrise leisten.

Ziel der EU-Initiative ist, dass die neuen Regeln für alle Finanzmarktakteure und -produkte gelten und nicht, wie man jetzt hört, nur noch für erklärt nachhaltige Finanzprodukte. Damit wären die neuen Regeln sogar eher kontraproduktiv. Aber noch ist nichts endgültig beschlossen!

Wir vom Netzwerk ökofinanz-21 werden weiterhin mit anderen gemeinsam dagegen halten.