„Riester-Rente“

Was unterscheidet die Riester-Rente von anderen Rentenverträgen?

Der Versicherer oder die Bank garantieren mindestens die Rückzahlung in Höhe der eingezahlten Beiträge und bei einer nicht-fondsgebundenen Rentenversicherung eine Mindestverzinsung von derzeit 2,25 Prozent – nach Abzug der Verwaltungskosten. Ab Januar 2012 sinkt der Garantiezins auf 1,75%. Die Leistungen können bis zu 30% als einmalige Kapitalzahlung abgerufen werden, ansonsten gilt eine lebenslange Rentenzahlung, berechnet aus dem angesammelten Kapital. Eine andere Verwendung ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Im Gegenzug ist die Riester-Rente aber vor fremdem Zugriff sicher (Stichworte „Hartz IV“ und „Insolvenz“).

Gibt es Riester-Produkte mit ethisch-ökologischem Anlageansatz?

Ja. Allerdings nur wenige. Neben den Banksparplänen der GLS-, Umwelt- und Ethikbank sind hier die oeco capital Lebensversicherung, die Continentale, Skandia, AXA, Stuttgarter und Nürnberger zu nennen. Weitere Anbieter werden sicher dazu kommen.

Die Konzepte und die Auswahlkriterien sind unterschiedlich. Einzelheiten dazu erfahren Sie von Ihrer Beraterin bzw. Ihrem Berater.

10 Jahre „Riester“ – eine kritische Zwischenbilanz

Bislang wurden ca. 15 Millionen zulagengeförderte Verträge abgeschlossen. Verbraucherschützer bemängeln zu Recht, dass man sich meist selbst darum kümmern muss, ob die Zulagen in voller Höhe zum Juli des Jahres dem Vertrag gut geschrieben werden. Voraussetzung ist, dass mindestens 4% des sozialversicherungspflichtigen Bruttoentgelts auf den Riestervertrag eingezahlt werden (bezogen auf das Vorjahreseinkommen).

Die Kritik an der Rentabilität der Riester-Förderung nimmt in letzter Zeit zu. Neben dem bürokratischen Aufwand kalkulieren die Versicherer nämlich mittlerweile mit Sterbetafeln, die eine deutlich höhere Lebenserwartung unterstellen, als sie statistisch belegt ist. Im Klartext bedeutet dies, man/frau muss erheblich älter werden als der Durchschnitt, um von einer bescheidenen Rentabiltät sprechen zu können.

Wir kritisieren, dass die staatlichen Zulagen nicht an die Gehaltsentwicklung angepasst, also erhöht werden. Damit sinkt die anfängliche Förderquote „planmäßig“. Meist wird auch der Faktor Inflation nicht beachtet. Die Aussage „Riester lohnt sich in jedem Fall“ stimmt definitiv nicht. Für Angestellte, die ein geringes Gehalt beziehen und Kinderzulagen bekommen, kann sich diese Form der Altersversorgung trotz aller Einwände dennoch rechnen.