Basis- (Rürup-) Rente

Die Basis-Rente – oder: Professor Rürup hatte eine gute Idee

Seit 2005 gibt es ein neues Produkt, mit dem die Versorgungslücke geschlossen werden kann: die Basis-Rente.

Sie wird gelegentlich auch „Rürup-Rente“ genannt, weil der Sozialversicherungsexperte und Wirtschafts-weise“ Prof. Bert Rürup dieses Konzept entwickelt hat.

Neben oder anstelle der gesetzlichen Rente (oder der Rente aus einem berufsständischen Versorgungswerk) kann so mit staatlicher Hilfe eine Altersversorgung aufgebaut werden:

Beiträge zu „Schicht 1“ (gesetzliche Rentenversicherung, Versorgungswerke, Basisrente) können bis zu 20.000 € (bei Ehepaaren 40.000 €) im Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Im Gegenzug werden die späteren Renten besteuert („nachgelagerte Besteuerung“).

Um Alt und Jung möglichst gerecht zu behandeln, gibt es eine Übergangsperiode bis 2040. Einerseits wird ein jährlich größerer Teil der Sparbeiträge für steuerlich freigestellt (2007 sind es 64%), andererseits ist der zu versteuernde Anteil der Basisrente umso höher, je später man die erste Rente bekommt.

[ilink url=“https://www.oekofinanz-21.de/wp-content/uploads/2009/04/besteuerung_schicht_1.pdf“ style=“download“]Tabelle zur Besteuerung bzw. steuerlichen Entlastung der Renten[/ilink]

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Die geförderte Basis-Rente dienst ausschließlich der Altersversorgung. Sie ist wie die Riester-Rente und die Betriebsrenten insolvenz- und ALG2-sicher.

Vor allem Selbstständige und Personen ab 50 haben mit der Basisrente endlich eine attraktive Möglichkeit, ihren Ruhestand finanziell besser auszustatten.

„Jibbet dat Teil auch in jrün?“ – Klar, gibt es auch grüne Basisrenten.

Bei ökofinanz-21 erfahren Sie, wo und wie das für Sie passende Produkt zu finden ist.