Populismus statt Fachkunde. Verbraucherschutz muss man richtig machen

Die SPD-Fraktion im Bundestag hat eine Gesetzesinitiative eingebracht, mit der die Honorarregelung für Finanzberater als  Standard durchgesetzt werden soll. Begründet wird dies hauptsächlich damit, dass nur so eine verbrauchergerechte Beratung gewährleistet werden könne.

In dem 12-Punkte-Papier werden Eckpunkte für die Etablierung des Berufsbildes „Honorarberater“ formuliert. Abgesehen von einigen gravierenden fachlichen Schwächen des Gesetzentwurfs, auf die weiter unter noch eingegangen wird, müssen wir als Verband unabhängiger  Berater/innen Einspruch erheben.

Die Regierungsmehrheit hat am 23.01.2012 die weitere Beratung dem Finanzausschuss zugewiesen. Zuvor  schon hatte das Verbraucherschutzministerium (BMELV) einen 10-Punkte-Plan für einen besseren Anlegerschutz in die Debatte gebracht. Ökofinanz-21 hat in einem ausführlichen Votum zu den Fragen einer fairen Lösung für Anleger/innen und Berater/innen Position bezogen (Download hier.) Am Schluss heißt es darin:

„Wir von ökofinanz-21 wollen den Weg zu einer geregelten und fairen Finanzberatung konstruktiv begleiten und mitgestalten.

  • Wir können uns vorstellen, dass es für eine mehrjährige Übergangszeit Hybridlösungen für Beraterinnen und Berater gibt. Das bedeutet: Dem Kunden bzw. Auftraggeber werden vor Beginn einer Beratung beide Wege (Courtage oder Honorar) mit allen Folgen (Haftung!) vorgestellt. Dazu gehört ein Kostenvoranschlag, ähnlich wie wir es von Handwerkerleistungen oder beim Zahnarzt kennen.
  • Kommt es nach der Honorarberatung zu einer Produktvermittlung, die Provision beinhaltet, so kann/muss diese verrechnet werden. Diese „Hybridlösung“ ist solange erforderlich, als es keine reinen Netto-Produkte am Markt gibt. Die Offenlegung aller Kosten ist logischerweise unabdingbar.
  • Jede Beraterin / Jeder Berater hat die Freiheit, den Preis für ihre/seine Dienstleistungen selbst festzulegen. Sie/Er wird verpflichtet, diesen „Preisaushang“ zu veröffentlichen und den Interessenten zusammen mit der Erstinformation bzw. den AGB auszuhändigen.
  • Politik, Wirtschaft, Gewerkschaften und Verbraucherorganisationen haben die Aufgabe, eine sozialverträgliche Lösung zu erarbeiten, die allen Menschen den Zugang zu einer qualifizierten Finanz- und Vorsorgeberatung ermöglicht. Diese Subventionierung muss im Gegenzug sicherstellen, dass die zugelassenen Finanzberaterinnen und -beratern ein auskömmliches Honorar erhalten.“