Nachhaltigkeitsfonds: Verpackung und Inhalt müssen stimmen

Anfang April wurde eine Studie veröffentlicht, in der Nachhaltigkeitsfonds auf die Einhaltung von ethischen, sozialen und ökologischen Kriterien untersucht werden. Die Studie wurde initiiert von der Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen.  Analysiert wurden  10 Investmentfonds von den insgesamt rd. 300 in Deutschland zugelassenen Fonds, die für sich reklamieren, Kriterien der Nachhaltigkeit zu beachten.

Das Ergebnis der Studie zeigt: die Mehrheit der untersuchten Fonds enthalten trotz Nachhaltigkeits-Screening Titel aus den Branchen Atomkraft, Rüstung, Öl-und Gasexploration. Das Ziel der Anleger, gerade durch ein Investment in Nachhaltigkeitsfonds eine Kapitalanlage in die obigen „Gift-Branchen“ zu vermeiden, wurde  verfehlt.  Da lediglich 3% der Nachhaltigkeitsfonds untersucht wurden, ist die Studie allerdings nur als Stichprobe zu werten.

Im Unterschied zu einigen Medien sind wir vom Berater-Verband „ökofinanz-21 e.V.“ über das Ergebnis der Studie nicht verwundert.

Eine der wichtigsten Aufgaben unserer angeschlossenen Berater besteht darin zu prüfen, in wie weit die vom Kunden gewünschten Positiv- bzw. Ausschlusskriterien der jeweiligen Kapitalanlagen eingehalten werden. Unsere Aufgabe besteht also darin „die Spreu vom Weizen zu trennen“. Leider müssen wir dabei feststellen, dass es sich – um bei dem Bild zu bleiben – bei den angebotenen Investmentfonds in der Mehrzahl um „Spreu“ und nicht um „Weizen“ handelt. Bei einigen der untersuchten 10 Aktienfonds verrät schon der erste Blick (zum Beispiel auf die 10 größten Einzeltitel im Fonds), dass es sich um Etikettenschwindel handelt.

Gründe hierfür sind unserer Meinung nach zum Einen mangelnde Transparenz der Investmentfonds und zum Anderen mangelnde Mindest-Standards, die den Nachhaltigkeitsbegriff näher beschreiben und zur Grundlage für eine Zulassung von Nachhaltigkeitsfonds machen.

Hilfreich dabei ist die regelmäßige, z. B. monatliche Offenlegung aller in einem Investmentfonds enthaltenen Einzeltitel, einschließlich der Derivate-Engagements. So kann sich der Anleger und Berater ein detaillierteres Bild von der tatsächlichen Umsetzung der Nachhaltigkeitskriterien machen. Auch sollten Fonds, die nur einen geringen Prozentsatz Ihres Fondsvolumens in nachhaltige Titel investieren, die Bezeichnung „nachhaltig“ weder im Fondsprospekt noch als Marketing-Instrument verwenden dürfen. Denn „Green-Washing“ ist Betrug.

Ökofinanz-21 e.V.  fordert die verantwortlichen Politiker auf, endlich auch in diesem Bereich gesetzliche Regeln zu formulieren, damit Anleger und Berater darauf vertrauen können, dass das was draufsteht auch drin ist!