Ba(h)r jeder Vernunft: die geförderte Pflege-Zusatzversicherung
Der Bundestag hat am 29.06.2012 beschlossen, eine neue geförderte Pflegezusatzvorsorge zu etablieren. Nach Vorlage des von Daniel Bahr (FDP) geführten Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) dürfen Versicherer, die diese neue geförderte Pflegezusatz-Versicherung (PZV) anbieten, Antragsteller aufgrund gesundheitlicher Risiken nicht mehr ablehnen. Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge darf es auch nicht geben. Der Umfang des Versicherungsschutzes soll individuell vereinbart werden können, mindestens aber eine monatliche Pflegerente von 600 EUR – bei Schwerstpflegebedürftigkeit. Dies betrifft nur jede achte pflegebedürftige Person.[1] Um die Beiträge (anfangs) niedrig zu halten, ist keine Altersrückstellung vorgesehen. Das bedeutet, entsprechend der demografischen Entwicklung werden die Beiträge unvermeidlich steigen. Somit ist das […]
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