Akademietag: Altersvorsorge oder Altersarmut?

Immer mehr werden immer älter – aber unter welchen Bedingungen? Wie lange wird man im Alter schaffen gehen müssen, so man kann? Wie finanziert man die Zeit nach dem Erwerbsleben? Wie stabil ist die gesetzliche Rente? Welche der zahlreichen Anlageformen lassen noch vernünftige Erträge erwarten? Und sind diese auch verlässlich? Diese und viele weitere beunruhigenden Fragen wollen wir aufgreifen, Fakten und Konzepte zusammentragen und Antworten (ver)suchen: Die Themen dieses Akademietages … Grundsteine – gesetzliche Grundsicherung heute und morgen Womit kann/muss) der/die Versicherte rechnen? Welche Modelle zur Grundsicherung werden diskutiert? Was kann die Umlagefinanzierung leisten? Wie sehen Beamtenversorgung und Selbstständigen-Versicherung (möglicherweise) […]

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Altersversorgung oder Altersarmut?

Immer mehr werden immer älter – aber unter welchen Bedingungen? Wie lange wird man im Alter schaffen gehen müssen? Wie finanziert man die Zeit nach dem Erwerbsleben? Wie stabil ist die gesetzliche Rente? Welche der zahlreichen Anlageformen lassen noch vernünftige Erträge erwarten? Und ist dies auch verlässlich? Diese und viele weitere beunruhigende Fragen wollen wir aufgreifen, Fakten zusammentragen und Antworten versuchen: Riester-Rente, Rürup-Rente, Zuschussrente, Lebensleistungsrente, Solidarrente oder solide Basisversorgung – was ist zukunftsfähig? Welche staatlichen Förderungen sind sinnvoll? Wo muss umgesteuert werden? Sind Privatrenten eine gute Lösung? Seit dem Ausbruch der chronisch gewordenen Finanzkrise werden vermehrt Sachwerte als Rettung angepriesen: […]

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Ba(h)r jeder Vernunft: die geförderte Pflege-Zusatzversicherung

Der Bundestag hat am 29.06.2012 beschlossen, eine neue geförderte Pflegezusatzvorsorge zu etablieren. Nach Vorlage des von Daniel Bahr (FDP) geführten Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) dürfen Versicherer, die diese neue geförderte Pflegezusatz-Versicherung (PZV) anbieten, Antragsteller aufgrund gesundheitlicher Risiken nicht mehr ablehnen. Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge darf es auch nicht geben. Der Umfang des Versicherungsschutzes soll individuell vereinbart werden können, mindestens aber eine monatliche Pflegerente von 600 EUR – bei Schwerstpflegebedürftigkeit. Dies betrifft nur jede achte pflegebedürftige Person.[1] Um die Beiträge (anfangs) niedrig zu halten, ist keine Altersrückstellung vorgesehen. Das bedeutet, entsprechend der demografischen Entwicklung werden die Beiträge unvermeidlich steigen. Somit ist das […]

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