1. Gemäß § 6 der Vereinssatzung gilt ab 1.1.2009 folgende Beitragsordnung:
| Mitgliedschaft | Spezifikation | Jahresbeitrag |
|---|---|---|
| Ordentliche Mitglieder gemäß § 3.1 der Satzung: Selbstständige und Firmen mit einer Beratertätigkeit im Bereich Vermögens- und/oder Vorsorgeberatung (Makler, Mehrfachagenturen, Honorarberater/innen) |
bis zu 3 Berater/innen | 300,00 € |
| 4 bis 10 Berater/innen | 600,00 € | |
| 11 und mehr Berater/innen | 900,00 € | |
| Einzelpersonen | angestellte Berater/innen sowie Berater/innen mit Einkünften aus Vermittlung und Beratung unter 25.000 EUR p.a. | 150,00 € |
| Fördermitglieder gemäß § 3.2 der Satzung | a) natürliche Personen | b) juristische Personen |
| 150,00 € | mind. 500,00 € |
2. Bei Beitritt wird eine einmalige Aufnahmegebühr von 50% des Mitgliedsbeitrags erhoben. Sie ist zusammen mit dem regulären Erstbeitrag zu entrichten.
3. Diese Beitragsordnung gilt ab 1.1.2009 bis zu einem neuen Beschluss der Mitgliederversammlung.
Beschlossen auf der Mitgliederversammlung in Würzburg am 22.08.2008. -
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