Beitragsordnung

1. Gemäß § 6 der Vereinssatzung gilt ab 1.1.2009 folgende Beitragsordnung:

Mitgliedschaft Spezifikation Jahresbeitrag
Ordentliche Mitglieder gemäß § 3.1 der Satzung:
Selbstständige und Firmen mit einer Beratertätigkeit im Bereich Vermögens- und/oder Vorsorgeberatung (Makler, Mehrfachagenturen, Honorarberater/innen)
bis zu 3 Berater/innen 300,00 €
4 bis 10 Berater/innen 600,00 €
11 und mehr Berater/innen 900,00 €
Einzelpersonen angestellte Berater/innen sowie Berater/innen mit Einkünften aus Vermittlung und Beratung unter 25.000 EUR p.a. 150,00 €
Fördermitglieder gemäß § 3.2 der Satzung a) natürliche Personen b) juristische Personen
150,00 € mind. 500,00 €

2. Bei Beitritt wird eine einmalige Aufnahmegebühr von 50% des Mitgliedsbeitrags erhoben. Sie ist zusammen mit dem regulären Erstbeitrag zu entrichten.

3. Diese Beitragsordnung gilt ab 1.1.2009 bis zu einem neuen Beschluss der Mitgliederversammlung.

Beschlossen auf der Mitgliederversammlung in Würzburg am 22.08.2008. -

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